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Brandschutz

Beachtet man einige grundlegende Anforderungen an den Brandschutz, ist das Bauen mit Holz zumindest in Gebäudekategorie 5 mit weniger als 22m Fluchtniveau in Europa unproblematisch geregelt.
Holzfassaden können beispielsweise bei Gebäuden mit sechs oberirdischen Geschoßen ausgeführt werden, wenn die Dämmung des Fassadensystems nicht brennbar ist und eine geschoßweise Brandschutzabschottung eingebaut wird.

Tragende Bauteile wie Decken und Wände dürfen sichtbar in Holz ausgeführt werden. Sie können entweder über eine Beplankung oder über die Berechnung des Abbrands auf den geforderten Feuerwiderstand dimensioniert werden. 
 

Bei Fluchttreppenhäusern sind ab Gebäudekategorie 5 die Oberflächen nichtbrennbar auszuführen. Eine Verwendung von Holz als Tragstruktur ist deshalb bis vier oberirdische Geschoße effizient.
 

Geschoss 3
Geschoss 3